Therapieangebot
Verhaltenstherapie
Die Verhaltenstherapie ist – neben der analytischen sowie tiefenpsychologischen Psychotherapie und der systemischen Therapie – ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren. Sie basiert auf der Annahme, dass Verhalten, aber auch Gedanken und Gefühle im Laufe der Entwicklung erlernt werden. Psychische Beschwerden werden daher als Ergebnis bewusster und unbewusster Lernprozesse verstanden.
Zu Beginn einer verhaltenstherapeutischen Behandlung wird deshalb gemeinsam mit der Patientin oder dem Patienten – bei Kindern auch unter Einbeziehung der Eltern – erarbeitet, welche Bedingungen zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Beschwerden beigetragen haben und weiterhin wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden dann Therapieziele und ein individueller Behandlungsplan festgelegt.
Glücklicherweise können aber Verhaltensweisen, Gedanken und damit einhergehend Gefühle wieder umgelernt werden. Ein zentraler Bestandteil der Verhaltenstherapie ist deshalb das Erlernen neuer Denk- und Verhaltensweisen. Diese werden zunächst im geschützten Rahmen der Therapie entwickelt und anschließend im Alltag erprobt. Für den Therapieerfolg ist daher die aktive Mitarbeit der Patientinnen und Patienten entscheidend – bei Kindern gilt dies insbesondere auch für das direkte Umfeld, wie die Familie.
Weiterführende Informationen finden Sie in der Patientenbroschüre der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK):
Broschüre: Wege zur Psychotherapie
Ablauf
Im Erstgespräch, das in der Regel 50 Minuten dauert, haben Patientinnen und Patienten bzw. deren Familien die Möglichkeit, mich kennenzulernen und ihre Anliegen, Schwierigkeiten und Sorgen zu schildern. Dieses Gespräch dient einer ersten diagnostischen Einschätzung, ob eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist. Falls erforderlich, empfehle ich Ihnen und Ihrer Familie auch alternative oder ergänzende Unterstützungsangebote (z. B. eine Erziehungsberatungsstelle).
Im Anschluss finden probatorische Sitzungen („Probesitzungen") statt. Bei diesen Terminen wird eine ausführliche Diagnostik sowie eine umfassende Anamnese-Erfassung durchgeführt. Auf dieser Grundlage wird ein individuelles Störungsmodell entwickelt, aus dem gemeinsam Therapieziele und ein passender Behandlungsplan abgeleitet werden. Gleichzeitig dienen diese Sitzungen dazu zu klären, ob eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit für beide Seiten vorstellbar ist.
Sind die Voraussetzungen erfüllt und die Patienten bzw. deren Familien mit dem Beginn einer Psychotherapie einverstanden, wird nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag auf ambulante Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt.
Im Verlauf der Therapie kommen – abhängig vom Störungsbild, Alter und Entwicklungsstand der Patientin oder des Patienten – unterschiedliche Methoden zum Einsatz. Neue Verhaltensweisen werden schrittweise erarbeitet, praktisch eingeübt und im Alltag erprobt. Besonders bei Kindern ist die regelmäßige Einbeziehung von Eltern und wichtigen Bezugspersonen entscheidend für den Behandlungserfolg. Bei Jugendlichen wird gemeinsam abgestimmt, in welchem Umfang eine Einbeziehung sinnvoll und gewünscht ist.
Zu Beginn der Therapie finden die Sitzungen in der Regel wöchentlich statt, gegen Ende häufig in größeren Abständen.
Kosten
Gesetzlich Versicherte:
Da es sich bei der Verhaltenstherapie um ein wissenschaftlich anerkanntes Richtlinienverfahren handelt, werden die Behandlungskosten in der Regel bei gesetzlich Versicherten von der Krankenkasse übernommen.
Privat Versicherte:
Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Versicherung auf, um zu prüfen, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung ambulante Psychotherapie übernimmt. Im Falle einer Kostenübernahme fordern Sie am besten die Antragsunterlagen direkt bei Ihrer Krankenversicherung an; bringen Sie die entsprechenden Formulare einfach in die erste Sitzung mit.
Selbstzahler:
Eine Psychotherapie kann auch privat bezahlt werden. Hier entfällt die Antragstellung bei der Krankenkasse. Die Kosten orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
